Trotz 2,8 Millionen Einsprüchen: BFH bestätigt Grundsteuer-Reform

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Der Bundesfinanzhof erklärt die Grundsteuer-Reform für verfassungsgemäß (Symbolbild - KI-generiert) Upday Stock Images

Der Bundesfinanzhof hat die neue Grundsteuer-Reform für verfassungsgemäß erklärt. Das höchste deutsche Finanzgericht in München wies am Mittwoch drei Klagen von Immobilieneigentümern aus Köln, Berlin und Sachsen ab. Die Eigentümerverbände Haus & Grund und der Bund der Steuerzahler kündigten umgehend eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an.

Die Kläger hatten argumentiert, die Reform verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz. Finanzämter dürfen die Grundsteuer auf Basis pauschaler Durchschnittswerte für Nettokaltmieten und Bodenwerte berechnen – statt jede Immobilie einzeln zu bewerten. Die Eigentümer kritisierten, diese Methode führe zu unrealistischen Bewertungen und überhöhten Steuern.

Der 2. Senat des BFH unter Vorsitz von Franceska Werth entschied: «Der Gesetzgeber darf generalisierende, pauschalisierende und typisierende Regelungen treffen.» Die pauschale Bewertung sei verfassungsrechtlich vertretbar.

Breiter Widerstand gegen die Reform

Bundesweit haben 2,8 Millionen Eigentümer Einspruch gegen ihre Grundsteuerbescheide eingelegt. Mehr als 2.000 Immobilienbesitzer klagten vor 18 Finanzgerichten – viele dieser Klagen wurden bereits abgewiesen.

Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund, sagte dem ZDF: «Die Werte, die für die Grundsteuer herangezogen werden, stammen von den Gutachterausschüssen. Die haben die aber nicht für die Grundsteuer erhoben. Und deswegen eignen sie sich auch nicht für die Grundsteuer.» Er betonte: «Wir denken, dass der Toleranzbereich in vielen Punkten überschritten ist und wollen deswegen den Weg nach Karlsruhe einschlagen.»

Reiner Holznagel, Präsident des Steuerzahlerbunds, ergänzte: «Es ist für viele Menschen eine wirkliche Belastung.» Steuerexpertin Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler sagte dem Handelsblatt kurz nach der Urteilsverkündung: «Wir werden in jedem Fall Verfassungsbeschwerde erheben.»

Warum die Reform notwendig wurde

Die Grundsteuer-Reform war erforderlich, weil das Bundesverfassungsgericht 2018 die alte Regelung für verfassungswidrig erklärt hatte. Die zugrunde liegenden Einheitswerte stammten in Westdeutschland aus dem Jahr 1964, in Ostdeutschland sogar aus 1935. Diese völlig veralteten Werte führten zu erheblichen Ungerechtigkeiten bei der Besteuerung.

Für die Reform mussten 36 Millionen Grundstücke und Gebäude neu bewertet werden. Die 16 Bundesländer kassierten im ersten Halbjahr 2024 unter der alten Regelung acht Milliarden Euro Grundsteuer.

Bundesmodell in elf Ländern

Das vom BFH geprüfte Bundesmodell gilt in elf der 16 Bundesländer. Fünf Länder – Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen – haben eigene Regelungen eingeführt. Auch gegen diese länderspezifischen Gesetze laufen zahlreiche Klagen. Der BFH will über Revisionen gegen diese Ländergesetze im kommenden Jahr entscheiden.

Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Bundesländer. Obwohl die Reform insgesamt aufkommensneutral sein soll – also nicht zu höheren Gesamteinnahmen führen – zahlen einzelne Eigentümer künftig mehr oder weniger als zuvor. Vermieter können die Grundsteuer in der Regel auf ihre Mieter umlegen.

Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.

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